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Brutto Netto Rechner für Rentner 2026

Brutto Netto bei der Rente - Das Wichtigste

Auch Rentner erhalten nicht ihre volle Bruttorente ausgezahlt. Von der Bruttorente werden verschiedene Abzüge einbehalten, bevor die Nettorente auf dem Konto landet.

Kurz erklärt: Die Nettorente ist im Durchschnitt etwa 10-15% niedriger als die Bruttorente. Bei einer Bruttorente von 1.500 EUR bleiben ca. 1.300-1.350 EUR netto übrig.

Diese Abzüge haben Rentner

Von der Bruttorente werden folgende Beträge abgezogen:

Abzug Beitragssatz 2026 Zahlt Rentner
Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag 7,3% + halber ZB
Pflegeversicherung 3,4% 3,4% (voll)
Einkommensteuer je nach Höhe abhängig vom Besteuerungsanteil

Wichtig: Im Gegensatz zu Arbeitnehmern zahlen Rentner die Pflegeversicherung komplett selbst (3,4%). Bei der Krankenversicherung teilen sie sich den Beitrag mit der Rentenversicherung.

Krankenversicherung für Rentner (KVdR)

Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Beiträge werden wie folgt geteilt:

  • Rentner zahlt: 7,3% + halber Zusatzbeitrag der Krankenkasse
  • Rentenversicherung zahlt: 7,3% + halber Zusatzbeitrag

Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9% (2026) zahlt der Rentner also insgesamt 8,75% für die Krankenversicherung.

Rentenbesteuerung 2026

Seit 2005 werden Renten schrittweise höher besteuert. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:

Rentenbeginn Besteuerungsanteil Steuerfrei
bis 2005 50% 50%
2010 60% 40%
2020 80% 20%
2025 85% 15%
2026 86% 14%
ab 2040 100% 0%

Beispielrechnung: 1.500 EUR Bruttorente

So berechnet sich die Nettorente bei 1.500 EUR Bruttorente (Rentenbeginn 2026, alleinstehend):

Bruttorente (monatlich) 1.500,00 EUR
- Krankenversicherung (8,75%) -131,25 EUR
- Pflegeversicherung (3,4%) -51,00 EUR
- Einkommensteuer (geschätzt) -0,00 EUR*
Nettorente ≈ 1.317,75 EUR

* Bei Rentenbeginn 2026 sind 86% steuerpflichtig. Mit dem Grundfreibetrag von 12.096 EUR bleibt diese Rente steuerfrei.

Freibeträge für Rentner 2026

  • Grundfreibetrag: 12.096 EUR (Jahreseinkommen bis hierhin steuerfrei)
  • Altersentlastungsbetrag: Für Nebeneinkünfte ab 64 Jahren (max. 722 EUR)
  • Werbungskostenpauschale: 102 EUR für Rentner

Tipp: Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen, wenn ihre Jahresrente unter ca. 14.000-16.000 EUR liegt (je nach Rentenbeginn). Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine erste Orientierung!

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