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So funktioniert die Berechnung

Von Brutto zu Netto in 5 Schritten

Geprüft von Finanzredaktion Nettolohn-Rechner.com

Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt - Die komplette Erklärung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viel bleibt eigentlich von meinem Gehalt übrig? Die Berechnung des Nettogehalts folgt einem festen Schema, das wir Ihnen hier Schritt für Schritt erklären.

Im Durchschnitt bleiben Arbeitnehmern etwa 60-70% des Bruttogehalts als Netto übrig. Der genaue Prozentsatz hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Einkommen und weiteren persönlichen Faktoren ab.

Die Grundformel

Netto = Brutto - Sozialabgaben - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Soli

Schritt 1: Bruttogehalt als Ausgangspunkt

Das Bruttogehalt ist Ihr vereinbartes Gehalt vor allen Abzügen. Es steht in Ihrem Arbeitsvertrag und dient als Berechnungsgrundlage für alle weiteren Abzüge.

Wichtige Unterscheidung:

  • Monatsbrutto: Ihr reguläres monatliches Gehalt
  • Jahresbrutto: Monatsbrutto × 12 + Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)

Schritt 2: Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Bruttogehalt werden zuerst die Sozialabgaben berechnet. Diese betragen 2026 für Arbeitnehmer:

Versicherung AN-Anteil
Rentenversicherung 9,3%
Krankenversicherung 7,3% + Zusatz
Pflegeversicherung 1,7% (+0,6%)*
Arbeitslosenversicherung 1,3%
Summe (ca.) ~21%

* Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren

Mehr Details: Lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zu den Sozialabgaben 2026 mit allen Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen.

Schritt 3: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Für die Lohnsteuerberechnung wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) ermittelt. Dazu werden verschiedene Freibeträge vom Bruttogehalt abgezogen:

  • Grundfreibetrag 2026: 12.096 EUR pro Jahr
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 EUR pro Jahr
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 EUR pro Jahr
  • Vorsorgepauschale: Abhängig vom Einkommen

Bei bestimmten Steuerklassen kommen weitere Freibeträge hinzu, z.B. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) oder der doppelte Grundfreibetrag bei Steuerklasse III (Ehegattensplitting).

Schritt 4: Berechnung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach den offiziellen Steuerformeln des Bundesfinanzministeriums (§ 32a EStG) berechnet. Der Steuertarif ist progressiv - je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Steuertarif 2026

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
0 - 12.096 EUR 0%
12.097 - 17.443 EUR 14% - 24%
17.444 - 68.480 EUR 24% - 42%
68.481 - 277.825 EUR 42%
ab 277.826 EUR 45%

Wichtig: Der Steuersatz bezieht sich nur auf den Teil des Einkommens in der jeweiligen Zone. Ein Jahreseinkommen von 50.000 EUR bedeutet nicht, dass Sie 42% Steuern zahlen!

Schritt 5: Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird zusätzlich Kirchensteuer erhoben:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 8% der Lohnsteuer
  • Alle anderen Bundesländer: 9% der Lohnsteuer

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) wurde 2021 weitgehend abgeschafft. Er fällt nur noch an bei:

  • Lohnsteuer über 18.130 EUR pro Jahr (Einzelveranlagung)
  • Lohnsteuer über 36.260 EUR pro Jahr (Zusammenveranlagung)

Das betrifft nur etwa die oberen 10% der Einkommensbezieher.

Beispielrechnung: 4.000 EUR Brutto

So berechnet sich das Nettogehalt bei 4.000 EUR Brutto (Steuerklasse I, keine Kinder, Kirchensteuer 9%):

Bruttogehalt 4.000,00 EUR
- Rentenversicherung (9,3%) - 372,00 EUR
- Krankenversicherung (7,3% + 1,45%) - 350,00 EUR
- Pflegeversicherung (2,3%) - 92,00 EUR
- Arbeitslosenversicherung (1,3%) - 52,00 EUR
- Lohnsteuer - 464,00 EUR
- Kirchensteuer (9%) - 41,76 EUR
= Nettogehalt 2.628,24 EUR

Das entspricht etwa 65,7% des Bruttogehalts.

Weiterführende Ratgeber