Steuerklassen-Übersicht 2026
| Steuerklasse | Für wen? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standard-Steuerklasse |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag: 4.260 EUR |
| III | Verheiratete (Allein-/Hauptverdiener) | Günstigste Steuerklasse |
| IV | Verheiratete (beide berufstätig) | Bei ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratete (Partner in III) | Höchste Abzüge |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Keine Freibeträge |
Tipp: Steuerklasse wechseln
Verheiratete können einmal im Jahr die Steuerklassen-Kombination wechseln. Der Wechsel ist bis zum 30. November möglich und gilt dann ab dem Folgejahr.
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuerklasse habe ich als Lediger?
Als ledige Person ohne Kinder haben Sie automatisch Steuerklasse I. Dies ist die Standard-Steuerklasse für alle, die nicht verheiratet sind.
Wann lohnt sich die Kombination III/V?
Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ca. 60% oder mehr des Gesamteinkommens). Der Besserverdiener nimmt Steuerklasse III, der andere V.
Kann ich meine Steuerklasse online ändern?
Ja, Sie können den Steuerklassenwechsel über ELSTER (elster.de) online beantragen oder beim zuständigen Finanzamt. Der Wechsel ist einmal jährlich möglich.
Was bedeutet Steuerklasse VI?
Steuerklasse VI gilt für Zweit- oder Nebenjobs. Hier werden keine Freibeträge berücksichtigt, daher sind die Abzüge am höchsten. Die Hauptbeschäftigung behält die normale Steuerklasse.