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Sozialabgaben 2026

Alle Beitragssätze und Bemessungsgrenzen im Überblick

Geprüft von Finanzredaktion Nettolohn-Rechner.com

Sozialversicherungsbeiträge 2026 - Das Wichtigste auf einen Blick

Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie in der Regel in vier Sozialversicherungszweigen pflichtversichert: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Im Jahr 2026 gibt es wichtige Änderungen bei den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen. Hier finden Sie alle aktuellen Werte im Detail.

Beitragssätze 2026 im Überblick

Versicherung Gesamt AN-Anteil AG-Anteil
Rentenversicherung 18,6% 9,3% 9,3%
Krankenversicherung 14,6% 7,3% 7,3%
+ Zusatzbeitrag (Durchschnitt) ~2,9% ~1,45% ~1,45%
Pflegeversicherung 3,4% 1,7% 1,7%
Arbeitslosenversicherung 2,6% 1,3% 1,3%
Summe (ohne Zusatzbeitrag) 39,2% 19,6% 19,6%

Rentenversicherung 2026

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt mit einem Beitragssatz von 18,6% stabil. Der Beitrag wird paritätisch aufgeteilt - Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3%.

Berechnung: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 EUR beträgt Ihr Rentenversicherungsbeitrag: 4.000 EUR x 9,3% = 372 EUR monatlich

Krankenversicherung 2026

Die gesetzliche Krankenversicherung besteht aus zwei Komponenten:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% (je 7,3% AN und AG)
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag: Variiert je nach Krankenkasse (Durchschnitt 2026: ca. 2,9%)

Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die günstigsten Krankenkassen verlangen einen Zusatzbeitrag von nur etwa 2,2%, während einige Kassen über 4% berechnen.

Spartipp: Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR bis zu 40 EUR monatlich sparen! Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um verschiedene Krankenkassen zu vergleichen.

Pflegeversicherung 2026

Die Pflegeversicherung hat einen Basissatz von 3,4%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt grundsätzlich 1,7%, kann aber je nach persönlicher Situation variieren:

Zuschlag für Kinderlose

Arbeitnehmer ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen einen Zuschlag von 0,6%. Der AN-Anteil beträgt dann 2,3%.

Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern

Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten Abschläge:

  • 2 Kinder: -0,25% (AN-Anteil: 1,45%)
  • 3 Kinder: -0,50% (AN-Anteil: 1,20%)
  • 4 Kinder: -0,75% (AN-Anteil: 0,95%)
  • 5+ Kinder: -1,00% (AN-Anteil: 0,70%)

Sonderfall Sachsen

In Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen höheren Anteil (2,2% statt 1,7%), da der Buß- und Bettag dort als Feiertag beibehalten wurde.

Arbeitslosenversicherung 2026

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6%, aufgeteilt in je 1,3% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenzen bleibt beitragsfrei.

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.350 EUR 100.200 EUR
Kranken-/Pflegeversicherung 5.512,50 EUR 66.150 EUR
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 6.150 EUR 73.800 EUR

Hinweis: Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 73.800 EUR bestimmt, ab welchem Jahreseinkommen Sie in die private Krankenversicherung wechseln können.

Beispielrechnung: Sozialabgaben bei 4.000 EUR Brutto

So setzen sich die Sozialabgaben bei einem Bruttogehalt von 4.000 EUR zusammen (Arbeitnehmeranteil):

  • Rentenversicherung: 4.000 x 9,3% = 372,00 EUR
  • Krankenversicherung: 4.000 x 7,3% = 292,00 EUR
  • + Zusatzbeitrag (z.B. 2,9%/2): 4.000 x 1,45% = 58,00 EUR
  • Pflegeversicherung: 4.000 x 1,7% = 68,00 EUR
  • Arbeitslosenversicherung: 4.000 x 1,3% = 52,00 EUR

Gesamte Sozialabgaben (AN): 842,00 EUR

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