Brutto Netto Rechner für Beamte 2026
Besonderheiten bei Beamten
Die Brutto-Netto-Berechnung für Beamte unterscheidet sich grundlegend von der für Angestellte. Der wichtigste Unterschied: Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Kurz erklärt: Beamte erhalten im Durchschnitt 75-85% ihres Bruttogehalts als Netto - deutlich mehr als Angestellte mit ca. 60-65%. Der Grund: keine Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge.
Keine Sozialabgaben für Beamte
Als Beamter sind Sie von folgenden Beiträgen befreit:
| Sozialabgabe | Angestellte zahlen | Beamte zahlen |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3% | 0% |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 0% |
| Krankenversicherung | 7,3% + Zusatzbeitrag | 0%* |
| Pflegeversicherung | 1,7-2,3% | 0%* |
* Beamte zahlen stattdessen einen privaten PKV-Beitrag (ca. 200-400 EUR/Monat)
Beihilfe und Private Krankenversicherung (PKV)
Beamte sind in der Regel privat krankenversichert. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten:
- Beihilfesatz für Beamte: 50% (ohne Kinder)
- Mit 2+ Kindern: 70%
- Für Ehepartner: 70%
- Für Kinder: 80%
Die PKV muss nur die Restkosten (z.B. 50%) absichern, was den Beitrag deutlich günstiger macht als für Selbstständige.
Typischer PKV-Beitrag für Beamte: 200-400 EUR/Monat (je nach Alter und Tarif). Dieser Beitrag wird vom Nettogehalt gezahlt und ist nicht im Brutto-Netto-Rechner enthalten!
PKV-Beratung für Beamte
Als Beamter profitieren Sie von günstigen Beihilfetarifen. Lassen Sie sich beraten, welcher PKV-Tarif zu Ihnen passt.
Antwort innerhalb von 24h
So berechnen Sie Ihr Netto als Beamter
Von der Beamtenbesoldung (Brutto) werden nur abgezogen:
- Lohnsteuer (je nach Steuerklasse und Besoldung)
- Solidaritätszuschlag (nur bei hohen Einkommen)
- Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied: 8-9%)
Sie können unseren Brutto-Netto-Rechner nutzen und dabei:
- Als Krankenversicherung "Privat (PKV)" wählen
- PKV-Beitrag auf 0 EUR setzen (Beihilfe wird nicht im Rechner berücksichtigt)
Beispielrechnung: Besoldungsgruppe A13
Beamter, A13 Stufe 5, verheiratet, Steuerklasse III, keine Kinder, Bayern:
| Bruttobesoldung (A13 Stufe 5) | 5.200,00 EUR |
| - Lohnsteuer (Steuerklasse III) | -512,00 EUR |
| - Solidaritätszuschlag | -0,00 EUR |
| - Kirchensteuer (8%) | -40,96 EUR |
| - Sozialabgaben | -0,00 EUR |
| Nettobesoldung | ≈ 4.647,04 EUR |
| Netto-Quote: | 89,4% |
Hinweis: Vom Netto muss noch der PKV-Beitrag (ca. 250-350 EUR) gezahlt werden.
Vergleich: Beamter vs. Angestellter
Bei gleichem Bruttogehalt von 5.200 EUR:
| Beamter | Angestellter | |
|---|---|---|
| Brutto | 5.200 EUR | 5.200 EUR |
| Sozialabgaben | 0 EUR | ~1.050 EUR |
| Steuern | ~553 EUR | ~490 EUR |
| Netto | ~4.647 EUR | ~3.660 EUR |
| Netto-Quote | 89,4% | 70,4% |
Fazit: Bei gleichem Brutto haben Beamte ca. 1.000 EUR mehr Netto pro Monat. Allerdings müssen sie ihren PKV-Beitrag selbst zahlen (ca. 250-400 EUR) und erhalten keine gesetzliche Rente.